Das Fremdenverkehrsamt Balcons du Dauphiné stellt eine Bestandsaufnahme der wichtigen Informationen dar, die Sie für die Verwaltung Ihrer Aktivität benötigen, insbesondere über die Klassifizierung und die Pflichten eines Campingplatzes.
Die Klassifizierung eines Campingplatzes
Ausgebaute Campingplätze
Die erschlossenen Camping- und Caravanplätze sind für die Unterbringung von Zelten, Wohnwagen, mobilen Freizeithäusern und leichten Freizeithäusern vorgesehen. Sie bestehen aus unbebauten Stellplätzen oder sind mit einer dieser Installationen sowie gemeinsamer Ausstattung ausgestattet.
Sie werden nach dem Ziel der Standorte klassifiziert:
- Mit dem Hinweis „Tourismus“ : wenn mehr als 50 % der Stellplätze für die nächtliche, wöchentliche oder monatliche Vermietung an durchreisende Kunden vorgesehen sind,
- Mit dem Hinweis „Freizeit“ : wenn mehr als 50 % der Stellplätze für eine Belegung von mehr als einem Monat durch Kunden vorgesehen sind, die dort keinen Wohnsitz haben.
Natürliche Campingplätze
Campingplätze, die als „Naturschutzgebiete“ ausgewiesen sind, sind ausschließlich für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile vorgesehen. Die Aufstellung von leichten Ferienhäusern und Mobilheimen ist untersagt. Die Nutzungsdauer darf sechs Monate pro Jahr nicht überschreiten, unabhängig davon, ob die Nutzung durchgehend ist oder nicht. Stellplätze und Unterkünfte dürfen weder über eine eigene Wasserversorgung verfügen noch an das Abwassersystem angeschlossen sein. Pro Grundstückseinheit darf nur ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Pflichten eines Campingplatzes: Dem Kunden mitzuteilende Informationen
Vor Abschluss einer Miete muss der Campingplatz seinem Kunden mehrere Informationen schriftlich zur Verfügung stellen:
- Verwaltungsinformationen: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website, Klassifizierung, Anzahl der Sterne, Öffnungszeiten des Campingplatzes, Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Nummer und Datum der Klassifizierungsanordnung, SIRET-Nummer,
- Informationen zur geografischen Lage des Campingplatzes und seiner Umgebung (ein Lageplan des Campingplatzes ist erwünscht),
- Gemeinsame Einrichtungen auf dem Campingplatz: Beschreibung der gemieteten Unterkunft (Unterkunftsart, Innenbeschreibung usw.),
- Mietpreise und Konditionen: Preis für Nebenleistungen zur Miete und sonstige Dienstleistungen (Mehr erfahren),
- Der Campingplatz muss über eine verfügen reglement intérieur sichtbar angezeigt und auf einfache Anfrage des Kunden verfügbar (Mehr erfahren).
Pflichten eines Campingplatzes: Kurtaxe
Campingplätze müssen außerdem eine Kurtaxe erheben.
Der pro Erwachsener und pro Nacht erhobene Betrag hängt von der Klassifizierung des Campingplatzes ab.
Bitte beachten Sie: Auf nicht klassifizierten Campingplätzen oder solchen, die mit 1 bis 2 Sternen klassifiziert sind, ist die Höhe der Kurtaxe für Wohnmobile, Wohnwagen usw. unterschiedlich.
Eine Online- Plattform zur Erklärung der Kurtaxe in der interkommunalen Gemeinschaft Balcons du Dauphiné ist jetzt verfügbar!
Nützliche Dokumente zum Herunterladen zur Klassifizierung und den Pflichten eines Campingplatzes
Quellen: Tourismusgesetz Artikel D331-1-1 / D332-1-1 / Artikel D332-1-2 ff. – Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Vorabinformation der Verbraucher über die Merkmale von Mietunterkünften in Hotels mit umfassendem Serviceangebot – www.legifrance.gouv.fr