Denken Sie darüber nach, eine ungewöhnliche Unterkunft zu eröffnen? Das Fremdenverkehrsamt Balcons du Dauphiné gibt Ihnen einige Regeln und Ratschläge für Ihr Projekt.
Baumhäuser, Tipis, Jurten, Bubbles, Unterkünfte an einem überraschenden Ort … Ungewöhnliche Unterkünfte liegen bei Reisenden auf der Suche nach einem unvergesslichen Erlebnis, oft so nah wie möglich an der Natur, voll im Trend. Bei dieser Unterkunftsart dürfen Komfort, Sicherheit, Hygiene, Zugänglichkeitsregeln usw. nicht außer Acht gelassen werden.
Ungewöhnliche Unterkunft im Balcons du Dauphiné
- Saint-Romain-de-Jalionas
- Charette
Einhaltung des lokalen Stadtplans (PLU) zur Eröffnung ungewöhnlicher Unterkünfte
Unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbetreibender oder eine Einzelperson sind, muss die Errichtung ungewöhnlicher Wohnräume in den vom Rathaus erstellten PLU (Lokaler Stadtplanungsplan) aufgenommen werden und kann daher einer städtebaulichen Genehmigung unterliegen. Der erste Schritt besteht daher darin, sich an das von dem Projekt betroffene Rathaus zu wenden, um die Machbarkeit des Projekts zu prüfen.
Die Klassifizierung ungewöhnlicher Unterkünfte
Es gibt keine Klassifizierung ungewöhnlicher Unterkünfte.
Kurtaxe
Auch außergewöhnliche Unterkünfte unterliegen der Kurtaxe.
Bei fehlender Einstufung gilt der Proportionalsatz.
Der Betrag der von den Bewohnern der Unterkunft zu erhebenden Kurtaxe entspricht dem Produkt aus der Anzahl der verbrachten Nächte und diesem variablen Satz, der auf Folgendem basiert:
- der Preis der Unterkunft,
- die Anzahl der Bewohner,
- des durch Beratung festgelegten Prozentsatzes.
Der anteilige Steuersatz beträgt 5,00 % des Übernachtungspreises ohne Steuern (1), maximal 3,64 € + zusätzliche Steuer von 10 %, die zugunsten des Departementsrats von Isère festgelegt wurde.
(1) Kosten ohne Steuern der Nacht = Preis der Unterkunft ohne Steuern für den Aufenthalt / Anzahl der Nächte des Aufenthalts / Anzahl der Personen
Weitere Informationen zum Erstellen und Verwalten von Touristenunterkünften
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