Möblierte Touristenunterkünfte sind heute eine der Unterkunftsarten, an die sich Touristen gerne für kurze oder längere Aufenthalte wenden. Die Vermietung dieser Art von Unterkunft unterliegt strengen Regeln.
Erwägen Sie die Eröffnung einer möblierten Touristenunterkunft und möchten wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen? Suchen Sie Informationen zu Ihren Pflichten, Einstufung, Mietregeln?
Das Tourismusbüro Balcons du Dauphiné informiert Sie und stellt Ihnen nützliche Links und Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung (Cerfa-Formular).
Das Konzept und die Pflichten einer möblierten Touristenunterkunft
Es muss insbesondere folgende Ausrüstung umfassen:
- Möbel,
- Bettwäsche,
- Gasherd oder Kochplatten,
- Kühlschrank,
- Küchenutensilien.
Die möblierte Touristenunterkunft dient der einmaligen Nutzung als Mietunterkunft. Der Eigentümer ist daher während des Aufenthalts nicht anwesend.
Für den Kunden ist es ein zweites Zuhause, aber keinesfalls sein Zuhause.
Der Kunde wohnt dort für einen kurzen Zeitraum (Tages-, Wochen- oder Monatsmiete).
Der Eigentümer der möblierten Touristenunterkunft darf die Unterkunft nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage an denselben Kunden vermieten.
Hinweis: Ein Mobilitätsleasing ist möglich, wenn der Mieter die erforderlichen Kriterien für diese Leasingart erfüllt (z. B. Auszubildender, Praktikant, Arbeitnehmer in Ausbildung). Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat, die Höchstlaufzeit zehn Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Schritte zur Eröffnung einer möblierten Touristenunterkunft
Die Erklärung im Rathaus
Vor der Eröffnung ist es unbedingt erforderlich, Ihre möblierte Touristenunterkunft dem Rathaus des jeweiligen Standorts zu melden .
Geben Sie Ihre Erklärung bei Déclaloc ab
Wenn Ihre Gemeinde den Dienst DéclaLoc Cerfa abonniert hat, können Sie die Verfahren online unter abschließen www.declaloc.fr. Die Cerfa wird automatisch an die Gemeinde übermittelt.
DéclaLoc Cerfa ermöglicht Gastgebern:
- ihre Formalitäten rund um die Uhr zu erledigen und ihre Quittung zu erhalten, ohne zum Rathaus fahren oder warten zu müssen,
- ein Dashboard zu haben, um ihre Erklärungen einzusehen, neue einzureichen oder sogar eine Einstellung der Tätigkeit zu erklären,
- Kontaktaufnahme mit dem Gebiet per Formular.
Geben Sie Ihre Erklärung mit dem Cerfa-Formular ab
Wenn die Gemeinde den Déclaloc-Dienst nicht abonniert hat, sollten Sie das Cerfa-Formular Nr. 14004*04 herunterladen und es im Rathaus abstempeln lassen.
Registrierung im INSEE Sirène-Verzeichnis
Unabhängig davon, ob es sich bei der Vermietung um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt, müssen Sie die Registrierung im INSEE Sirène-Verzeichnis über die Website beantragen vom Büro für Geschäftsformalitäten.
Sobald dies erledigt ist, weist Ihnen das INSEE eine SIRET-Nummer zu, mit der Sie bei der Einreichung Ihrer Nebeneinkommenserklärung identifiziert werden können.
Einnahmen aus der Vermietung sind als nicht professioneller Vermieter steuerpflichtig Einkommensteuer. Über 23 Euro an Einkünften aus dieser Vermietungstätigkeit hinaus ist der Gastgeber schuldnerisch zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Für Beherbergungsbetriebe, die Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking.com, Abritel usw. nutzen: Diese Plattformen müssen Ihnen im Januar eine Bescheinigung über den Bruttoumsatz des Vorjahres ausstellen. Nicht alle Plattformen erheben die Kurtaxe. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, die Kurtaxe gegebenenfalls zu prüfen, einzuziehen, anzugeben und an die zuständigen Behörden abzuführen.
Die Klassifizierung einer möblierten Touristenunterkunft
Für die Vermietung ist keine Klassifizierung erforderlich.
Die Klassifizierung möblierter Touristenunterkünfte zielt wie die Klassifizierung anderer Touristenunterkünfte darauf ab, dem Kunden ein Maß an Komfort und Service zu vermitteln.
Die Klassifizierung erfolgt in 5 Kategorien von 1 bis 5 Sternen, ist freiwillig und 5 Jahre gültig. Es wird von einer akkreditierten Organisation durchgeführt.
Warum wurde Ihre möblierte Wohnung klassifiziert?
Die Klassifizierung möblierter Touristenunterkünfte ermöglicht Ihnen:
- Bewerben Sie die angebotenen Dienstleistungen und garantieren Sie dem Kunden ein gewisses Maß an Komfort. Es stellt somit ein Marketing- und Sichtbarkeitsinstrument für den Vermieter dar,
- Bvon einer Reduzierung der Mieteinnahmen im Rahmen der Kleinstunternehmensregelung profitieren, vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen von Artikel 50-0 der allgemeinen Abgabenordnung,
- Bewerben Sie sicheine vereinfachte feste Kurtaxe, die sich nach der Sternebewertungsstufe richtet,
- Beantragen Sie bestimmte Labels oder Dienstleistungen,
- Akzeptieren Sie Zahlungen mit Chèques Vacances mit kostenloser Mitgliedschaft bei der Nationalen Agentur für Chèques Vacances (ANCV) und einem reduzierten Provisionssatz.
Ihr Ansprechpartner im Tourismusbüro Balcons du Dauphiné
Weitere wichtige Regeln für die Anmietung möblierter Touristenunterkünfte
Mietvertrag
Die Reservierung einer Ferienwohnung muss durch einen schriftlichen Mietvertrag erfolgen.
Der Mietvertrag muss in 2 Exemplaren unterzeichnet werden. Eine Kopie muss beim Kunden und eine weitere beim Vermieter verbleiben.
Dieses Dokument muss Folgendes enthalten:
- Name des Vermieters (der seines Vertreters und die Adresse seines Hauptsitzes, wenn die Unterkunft nicht direkt vom Eigentümer der Unterkunft verwaltet wird),
- Kundenname,
- Adresse der Unterkunft,
- Klassifizierungskategorie (sofern die möblierte Unterkunft klassifiziert ist),
- Mietdauer,
- Datum der Ein- und Ausreise des Kunden,
- Es wird empfohlen, eine Beschreibung der Räumlichkeiten (Lage, Anzahl der Räume, Wohnfläche, maximale Anzahl der zugelassenen Bewohner usw.), der zur Verfügung gestellten Möbel, Geräte und Dienstleistungen anzugeben,
- Bei möblierten Touristenunterkünften mit Schwimmbad ist es ratsam, dies anzugeben Sicherheitsregeln um zu beweisen, dass diese respektiert werden,
- Mietpreis und Zahlungsbedingungen inkl. evtl Anzahlung oder Anzahlung
- Höhe der Gebühren,
- Höhe der Kaution, Art und Frist für die Rückerstattung,
- Der prognostizierte Betrag der Kurtaxe
Im Vertrag können die Folgen der Stornierung einer Reservierung durch den Vermieter oder durch den Kunden festgelegt werden.
Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Folgen die in den Vorschriften vorgesehenen Folgen.
Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen zu möblierten Touristenunterkünften.
SACEM
Für die Bereitstellung eines Fernsehers oder Radios in Touristenunterkünften (Ferienwohnungen, möblierte Touristenunterkünfte, Gästezimmer, ungewöhnliche Unterkünfte usw.) sind an die SACEM Gebühren zu entrichten.
Bei einer spontanen Anmeldung profitieren Sie von einer Ermäßigung von 20 % auf das beantragte Paket.
Nützliche Dokumente zum Herunterladen für die Eröffnung einer möblierten Touristenunterkunft
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Quellen Tourismusgesetzbuch (Artikel L324-1) – www.service-public.fr